Medizinische Versorgung in Bad Pyrmont

Gesundheitsstandort Bad Pyrmont

Die Stadt Bad Pyrmont ist entsprechend ihrem Leitbild ein führendes Gesundheitsresort Deutschlands sowie ein attraktiver und lebenswerter Wohnort für Jung und Alt. Dabei spielt auch der Faktor einer qualitativ hochwertigen, wohnortnahen, ausgewogenen und bedarfsgerechten medizinischen Versorgung als Teil der Daseinsvorsorge eine sehr große Rolle.

Zurzeit gibt es in unserer Stadt eine Unterversorgung an allgemein- und fachmedizinischen Praxen. Auch in den nächsten Jahren wird es einen erhöhten Bedarf an Nachwuchskräften geben.

Die Stadt Bad Pyrmont hat in enger Abstimmung mit der Ratspolitik die Initiative ergriffen, eine Förderrichtlinie zu entwickeln. Ziel dieser Förderung ist es, eine hochwertige ärztliche und fachärztliche Versorgung vor Ort sicherzustellen. Im Rahmen des Förderprogramms stellt die Stadt Bad Pyrmont Ärztinnen und Ärzten sowie Bildungseinrichtungen und Fachschulen im Gesundheitswesen finanzielle Mittel zur Verfügung, um Neuansiedlungen, Übernahmen bestehender Arztpraxen sowie die Einrichtung von Zweigpraxen im gesamten Stadtgebiet zu unterstützen. Mit dieser Richtlinie sollen optimale Rahmenbedingungen geschaffen werden, um Bad Pyrmont als zukunftsfähigen und modernen Gesundheitsstandort zu etablieren.

Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten sowie Bildungseinrichtungen und Fachschulen im Gesundheitswesen im gesamten Stadtgebiet von Bad Pyrmont


Sprechen Sie uns gerne an!

  • Wir informieren und beraten Sie bei Fragen rund um die aktuelle hausärztliche Versorgungssituation in Bad Pyrmont. 
  • Wir vermitteln Ihnen Kontakte zu lokalen Praxen und Kontaktpersonen zu speziellen Fragestellungen im Bereich der hausärztlichen Versorgung.
  • Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Praxisstandort und unterstützen Sie dabei, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren (Kindergarten, Schule, Offener Ganztag etc.) 
  • Wir fördern Ihre Ansiedlung / Niederlassung einmalig bis zu einer Fördersumme von 30.000,00 EURO bei einem vollen Versorgungsauftrag. In Einzelfällen kann die Höhe der Zuwendung sogar auf bis zu max. 60.000,00 EURO erweitert werden. Bei der Besetzung eines anteiligen Versorgungsauftrages erfolgt eine entsprechende anteilige Förderung.