Medizinische Versorgung in Bad Pyrmont

Förderung von Ärztinnen & Ärzten

Die Stadt Bad Pyrmont ist entsprechend ihrem Leitbild ein führendes Gesundheitsresort Deutschlands sowie ein attraktiver und lebenswerter Wohnort für Jung und Alt. Dabei spielt auch der Faktor einer qualitativ hochwertigen, wohnortnahen, ausgewogenen und bedarfsgerechten medizinischen Versorgung als Teil der Daseinsvorsorge eine sehr große Rolle.

Zweck der Förderung ist die Sicherstellung einer guten ärztlichen und fachärztlichen Versorgung vor Ort. Dazu stellt die Stadt Bad Pyrmont Ärztinnen und Ärzten finanzielle Mittel zur Neuansiedlung, zur Übernahme einer Arztpraxis sowie zur Einrichtung einer Zweigpraxis im gesamten Stadtgebiet von Bad Pyrmont im Rahmen eines Förderprogramms zur Verfügung. Mit dieser Richtlinie sollen günstige Rahmenbedingungen für einen zukunftsfähigen und modernen Gesundheitsstandort geschaffen werden.

Zurzeit gibt es in unserer Stadt eine Unterversorgung an allgemein- und fachmedizinischen Praxen. Auch in den nächsten Jahren wird es einen erhöhten Bedarf an Nachwuchskräften geben.


Richtlinie zur Förderung und Reduzierung der medizinischen Versorgung in der Stadt Bad Pyrmont

Antrag auf Förderung gemäß der Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten

Sprechen Sie uns gerne an!

  • Wir informieren und beraten Sie bei Fragen rund um die aktuelle hausärztliche Versorgungssituation in Bad Pyrmont. 
  • Wir vermitteln Ihnen Kontakte zu lokalen Praxen und Kontaktpersonen zu speziellen Fragestellungen im Bereich der hausärztlichen Versorgung.
  • Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Praxisstandort und unterstützen Sie dabei, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren (Kindergarten, Schule, Offener Ganztag etc.) 
  • Wir fördern Ihre Ansiedlung / Niederlassung einmalig bis zu einer Fördersumme von 30.000,00 EURO bei einem vollen Versorgungsauftrag. In Einzelfällen kann die Höhe der Zuwendung sogar auf bis zu max. 60.000,00 EURO erweitert werden. Bei der Besetzung eines anteiligen Versorgungsauftrages erfolgt eine entsprechende anteilige Förderung.