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Absetzung von Wassermengen
Antrag auf absetzung von wassermengen
Soweit Wasser nicht einer öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage zugeführt wird, kann eine entsprechende Absetzung unter Nachweis (amtl. Wasserzähler) der entsprechenden Mengen verlangt werden. Anträge sind bis zum 05.01. auf den Bemessungszeitraum folgenden Kalenderjahres einzureichen.
Bitte benutzen Sie dafür dieses Formular.
Rechtsgrundlage: § 12 (5) der Abwasserabgabensatzung der Entsorgung Bad Pyrmont AöR für das Stadtgebiet der Stadt Bad Pyrmont
Die Stadtwerke Bad Pyrmont GmbH setzt die Schmutzwassergebühren namens und im Auftrag der Entsorgung Bad Pyrmont AöR fest. Die Entgegennahme und Bearbeitung dieses Antrages durch die Stadtwerke Bad Pyrmont GmbH erfolgt deshalb ebenfalls namens und im Auftrag der Entsorgung Bad Pyrmont AöR.
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