Absetzung von Wassermengen

Antrag auf absetzung von wassermengen

Soweit Wasser nicht einer öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage zugeführt wird, kann eine entsprechende Absetzung unter Nachweis (amtl. Wasserzähler) der entsprechenden Mengen verlangt werden. Anträge sind bis zum 05.01. auf den Bemessungszeitraum folgenden Kalenderjahres einzureichen.

Bitte benutzen Sie dafür dieses Formular.

Rechtsgrundlage: § 12 (5) der Abwasserabgabensatzung der Entsorgung Bad Pyrmont AöR für das Stadtgebiet der Stadt Bad Pyrmont

Die Stadtwerke Bad Pyrmont GmbH setzt die Schmutzwassergebühren namens und im Auftrag der Entsorgung Bad Pyrmont AöR fest.  Die Entgegennahme und Bearbeitung dieses Antrages durch die Stadtwerke Bad Pyrmont GmbH erfolgt deshalb ebenfalls namens und im Auftrag der Entsorgung Bad Pyrmont AöR.


Ihr Ansprechpartner ist:

Keine Mitarbeitende gefunden.

Die aktuellen Tarife für die Strom-, Gas- und Wasserlieferung finden Sie auf den Internetseiten der

     Stadtwerke Bad Pyrmont

Die aktuellen Tarife für die Müllbeseitigung finden Sie auf den Internetseiten der

     Kreisabfallwirtschaft Hameln-Pyrmont.