Wärmeplanung

Wärmeplanung

Die Stadt Bad Pyrmont ist auf dem Weg, eine Strategie zur klimaneutralen Wärmeversorgung der Gebäude bis 2040 zu erarbeiten. Hier erfahren Sie Wissenswertes zum Thema, zum aktuellen Projektstand und häufig gestellte Fragen sowie Hinweise zu Förder- und Beratungsangeboten.

Wärmeplanung einfach erklärt:



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Aktuelle News und Veranstaltungen zum Thema Wärmeplanung:


Fragen & Antworten

Hier erhalten Sie Antworten und Verweise zu externen Quellen auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang Wärmeplanung und Gebäudeenergiegesetz (GEG)

  • Für wen oder was gilt das Gebäudeenergiegesetz bzw. das Wärmeplanungsgesetz?

    Das Gebäudenergiegesetz (kurz GEG, umgangssprachlich auch „Heizungsgesetz“) enthält Vorgaben über Anforderungen an Gebäude, wie z.B. Heizungsanlagen und Gebäudenetze. Das Wärmeplanungsgesetz (kurz WPG) enthält Vorgaben zur kommunalen Planungsstrategie mit der Zielvorgabe zur klimaneutralen Wärmeversorgung der Kommune bis 2045. Aktuell gelten für niedersächsische Städte und Gemeinden die Anforderungen des Niedersächsischen Klimagesetz zur klimaneutralen Wärmeversorgung bereits bis 2040.

  • Welche Vorgaben und Fristen gelten beim Einbau einer neuen Heizung?

    Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) dürfen in Neubaugebieten seit dem 01.01.2024 nur noch Heizungen eingebaut werden, die auf die Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien (EE) betrieben werden können. Für Neubauten in Baulücken greifen die gleichen Regeln wie für Bestandsgebäude.

    Für Bestandsbauten gilt in Bad Pyrmont die 65% EE-Regel spätestens nach dem 30.06.2028, auch wenn der kommunale Wärmeplan bereits 2026 veröffentlicht wird. Der Wärmeplan allein löst eine frühere Geltung der Pflichten des GEG nicht aus. Dafür braucht es eine zusätzliche Entscheidung der Kommune über die Gebietsausweisung zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet, die zu veröffentlichen ist.

  • Ist man als Vermieter oder Eigenheimbesitzer dazu verpflichtet, eine bestehende Erdgas- oder Ölheizung auszutauschen? 

    So lange die Heizung funktioniert oder sich reparieren lässt, ist kein Heizungsaustausch vorgeschrieben. Heizkessel dürfen nach dem GEG maximal bis zum 31.12.2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Die bereits vorher gültigen GEG-Vorgaben bezüglich Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, greifen allerdings weiterhin (§ 72 GEG: Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen). Das GEG sieht zudem vor, dass beim Einbau von fossil betriebenen Heizungen in bestehenden Gebäuden, seit dem 01.01.2024 eine verbindliche Beratung erfolgen muss. Dies dient zur Aufklärung und zum Schutz der Bürger*innen, um vor steigenden Kosten im Rahmen der CO2-Bepreisung zu warnen und Alternativen aufzuzeigen.

    Zudem müssen neuen Gasheizungen ein ansteigender Anteil von grünen Gasen (z.B. Biomethan) oder grünem oder blauen Wasserstoff beigemischt werden: 15 Prozent in 2029, 30 Prozent in 2035, 60 Prozent in 2040, 100 Prozent in 2045.

  • Meine Heizungsanlage ist schon älter. Soll ich mit der Erneuerung bis zum Wärmeplan warten? 

    Nein. Die Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument – es handelt sich nicht um einen konkreten, straßenbezogenen Ausbauplan sondern um die kommunale Strategie mit quartiersbezogenen Gebietseinteilungen. Konkrete Ausbaupläne z.B. von Wärmenetzen folgen erst auf den Wärmeplan und bis zur Umsetzung wird es Jahre dauern. Es ist absehbar, dass nicht sehr dichte besiedelte Wohngebiete auch zukünftig als Einzelgebäude beheizt bleiben werden. Es ist also in vielen Fällen richtig, wenn Sie die Erneuerung Ihrer Heizung planen ohne auf den Wärmeplan zu warten.

  • Besteht anhand der Gebietseinteilungen im Wärmeplan eine Verpflichtung zum Anschluss an ein zukünftiges Wärmenetz?

    Nein. Aus dem Wärmeplan an sich leiten sich keine Rechte und Pflichten ab. Die Einteilung im Wärmeplan stellt auf Baublockebene die Eignung / Wahrscheinlichkeit zur zentralen, netzgebundenen Wärmeversorgung (Wärmenetz) bzw. zur Einzelversorgung dar. Somit erfährt man, welche Heizungsart für das jeweilige Gebiet zu empfehlen ist. Das gibt Orientierung für Stadtentwicklungsprozesse, für die Bewohner und für Investoren.

Weiterführende Informationen finden Sie

Im GEG-Infoportal des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) finden Bürgerinnen und Bürger , die an vertieften Informationen zu den Regelungen, Pflichten und Fristen zum GEG interessiert sind,  aktuelle und umfangreiche Informationen und Praxishilfen anwenderfreundlich aufbereitet. hier gehts zum GEG-Infoportal.

Auf der Seite der Verbraucherzentrale: hier gehts zu den Seiten der Verbraucherzentrale e.V.

Auf der Seite des Deutschen Mieterbund e.V.: hier geht zu den Seiten des Deutschen Mieterbund e.V.

Förderinformationen

Im Infoportal Energiewechsel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie Informationen zu Förderungen beim Heizungstausch und Gebäudesanierung.