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Heilquellenschutz
Heilquellenschutz in Bad Pyrmont
Die Heilquellen in Bad Pyrmont sind durch die Verordnung über die Festsetzung eines Heilquellenschutzgebietes für die staatlich anerkannten Heilquellen in Bad Pyrmont beschlossen vom Kreisausschuss des Landkreises Hameln-Pyrmont, seit dem 28.04.2020 in Kraft, geschützt.
Insgesamt 12 Quellen fallen unter diese Schutzverordnung, von denen sieben aktuell in Betrieb sind und für Trinkkuren, Badekuren oder für Therapiezwecke genutzt werden. Zudem dient eine Quelle der Trinkwasserversorgung.
Das Heilquellenschutzgebiet umschließt die Quellen und regelt über die Verordnung bestimmte Maßnahmen und Vorhaben in dem Plangebiet. Neben der Zulässigkeit von Maßnahmen bedürfen andere Vorhaben einer wasserrechtlichen Genehmigung nach der Heilquellenschutzgebietsverordnung, während andere Maßnahmen in den entsprechenden Schutzzonen gänzlich verboten sind.
Heilquellenschutzgebietsverordnung und Anlagen:
Ansprechpartner für Fragen zur Heilquellenschutzverordnung oder für Genehmigungen ist der Landkreis Hameln-Pyrmont, die Untere Wasserbehörde, vertreten durch Herrn Udo Hagemann, Tel. 05151 / 903 – 4308, Mail: Udo.Hageman@hameln-pyrmont.de