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Beistandschaft
Leistungsbeschreibung
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für-
die Feststellung der Vaterschaft oder
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die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist
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der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
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bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
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die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
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Welche Fristen muss ich beachten?
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.Typisierung
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An wen muss ich mich wenden?
Zuständig
ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.