Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren: Erlaubnis


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Region Hannover und der kreisfreien Stadt sowie beim Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Zuständige Abteilungen