Tierveranstaltung-Genehmigung

  • Leistungsbeschreibung

    Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens vier Wochen vor Beginn gemeldet werden.

    Regionale Veranstaltungen können vom Veterinäramt, überregionale Veranstaltungen vom LAVES nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden, beschränkt oder - wenn es die Seuchelage erfordert - verboten werden.


    Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen u. ä. benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Erforderliche Angaben:
    • Nennung des Veranstalters
    • Angabe des Veranstaltungsdatums und -ortes
    • Angaben zu den Tieren und Tierarten
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    mindestens vier Wochen vor Beginn anmelden


An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Abteilungen