Niederlassungserlaubnis für minderjährige Kinder beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Kinder, die in Deutschland geboren wurden oder als Minderjährige mit oder zu ihren Eltern nach Deutschland gezogen sind und zudem 16 Jahre alt sind sowie seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis haben, können eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen

  • Teaser

    Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen kann Kindern von Ausländern eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.

  • Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis für Minderjährige sind:

    • schriftlicher Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde
    • gültiger Pass oder Passersatz und geklärte Identität
    • Vollendung des 16. Lebensjahres
    • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren
    • Ausbildung oder gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
    • ausreichende Krankenversicherung und ausreichender Wohnraum
    • keine Straftaten
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • gültiger Pass
    • 1 aktuelles biometrisches Passbild
    • Ausbildungsnachweis oder Einkommensnachweise
    • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
    • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
    • gemeinsame Vorsprache mit den sorgeberechtigten Eltern/Elternteil

    Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Nachweis angefordert werden können.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann.

    Gebühr: 55,00 €
    Vorkasse: Nein
    Für Minderjährige bis zum 16. Lebensjahr.

    Gebühr: 56,50 €
    Vorkasse: Nein

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen, da im Verfahren auch andere Behörden beteiligt werden.

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Pyrmont
  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Pyrmont
    • Formulare: Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten
    • Onlineverfahren vereinzelt möglich
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja
  • Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage:
    Detaillierte Informationen hierzu können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.

  • Typisierung

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