Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Erfüllung von Dienstpflichten im Bundesgebiet in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:

An wen muss ich mich wenden?

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde;

Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren:

Ausländerbehörde am Ort der Dienstverrichtung, soweit keine zentrale Stelle für die Durchführung des Verfahrens eingerichtet wurde

Zuständige Abteilungen