Erlaubnis für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr / Gemeinschaftslizenz Erteilung

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  • Leistungsbeschreibung

    Die gewerbliche Durchführung von Transportleistungen mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen ist erlaubnispflichtig. Dabei ist zwischen einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (gilt nur im Inland) und einer Gemeinschaftslizenz (gilt innerhalb der Europäischen Union) zu unterscheiden. Die wesentlichen Erteilungsfaktoren sind:

    • fachliche Eignung

    Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) beziehungsweise Ausbildung als Verkehrsfachwirt oder Speditionskaufmann/-frau (Ausbildung vor dem 04.12.2011 begonnen)

    • finanzielle Leistungsfähigkeit

    Eigenkapital von EUR 9.000 für das erste, EUR 5.000 für jedes weitere Kraftfahrzeug)

    • persönliche Zuverlässigkeit

    Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind bei den Bürgerämtern zu beantragen und von diesem direkt an die Erlaubnisbehörde zu übersenden. Sofern Unternehmer bereits selbstständig sind, müssen auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkassen der Arbeitnehmer und der Berufsgenossenschaft vorgelegt werden. Die Unterlagen für die persönliche Zuverlässigkeit dürfen bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein).

    Die Antragsstellung erfolgt bei der örtlich zuständigen Genehmigungsbehörde (Betriebssitz des Unternehmens).

  • Teaser

    Sie beabsichtigen, gewerbsmäßig oder gegen Entgelt Güter mit Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen zu transportieren?  Dazu benötigen Sie die Erlaubnis der örtlich zuständigen Genehmigungsbehörde (Betriebssitz).

  • Verfahrensablauf

    • Sie müssen die Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) oder eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz muss inhaltlich der Anlage 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV) entsprechen.
    • Die zuständige Stelle entscheidet abschließend über den Antrag.
  • Voraussetzungen

    Die Genehmigung gemäß für den gewerblichen Güterkraftverkehr wird Ihnen nur erteilt, wenn:

    • die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebs gewährleistet sind,
    • keine Tatsachen vorliegen, die Ihre Unzuverlässigkeit als Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen darlegen,
    • Sie als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet sind und
    • Sie und die von Ihnen mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Polizeiliches Führungszeugnis (wird der zuständigen Behörde nach Antragsstellung beim Bürgeramt übersandt)
    • Auszüge aus dem Gewerbe- und Verkehrszentralregister
    • Nachweis über Sach- und Fachkundeprüfung der IHK
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger
    • Eigenkapitalbescheinigung / Vermögensübersicht

    Bitte erfragen Sie bei der für Sie zuständigen Behörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Vorkasse: Nein
    Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Erlaubnis beziehungsweise der Lizenz beträgt EUR 300,00 zuzüglich für jedes zum Einsatz kommende Fahrzeug EUR 80,00 pro Ausfertigung/beglaubigte Kopie.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Pyrmont
    • Gebühr:400,00 EUR
      Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Erlaubnis beziehungsweise der Lizenz beträgt EUR 400,00 zuzüglich für jedes zum Einsatz kommende Fahrzeug EUR 100,00 pro Ausfertigung/beglaubigte Kopie.

    Bitte bezahlen Sie die Gebühren bargeldlos .

    • Gebühr:400,00 EUR
      Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Erlaubnis beziehungsweise der Lizenz beträgt EUR 400,00 zuzüglich für jedes zum Einsatz kommende Fahrzeug EUR 100,00 pro Ausfertigung/beglaubigte Kopie.

    Bitte bezahlen Sie die Gebühren bargeldlos .

    • Gebühr:400,00 EUR
      Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Erlaubnis beziehungsweise der Lizenz beträgt EUR 400,00 zuzüglich für jedes zum Einsatz kommende Fahrzeug EUR 100,00 pro Ausfertigung/beglaubigte Kopie.

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    • Gebühr:400,00 EUR
      Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Erlaubnis beziehungsweise der Lizenz beträgt EUR 400,00 zuzüglich für jedes zum Einsatz kommende Fahrzeug EUR 100,00 pro Ausfertigung/beglaubigte Kopie.

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      Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Erlaubnis beziehungsweise der Lizenz beträgt EUR 400,00 zuzüglich für jedes zum Einsatz kommende Fahrzeug EUR 100,00 pro Ausfertigung/beglaubigte Kopie.

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    • Gebühr:400,00 EUR
      Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Erlaubnis beziehungsweise der Lizenz beträgt EUR 400,00 zuzüglich für jedes zum Einsatz kommende Fahrzeug EUR 100,00 pro Ausfertigung/beglaubigte Kopie.

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      Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Erlaubnis beziehungsweise der Lizenz beträgt EUR 400,00 zuzüglich für jedes zum Einsatz kommende Fahrzeug EUR 100,00 pro Ausfertigung/beglaubigte Kopie.

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  • Welche Fristen muss ich beachten?

    keine

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    • Antrag ist schriftlich zu stellen. Es gibt keine besonderen Anforderungen an die Form.
    • Die auf der Internetseite der Behörde öffentlich zugänglichen Antragsformulare erleichtern die Antragstellung und sollten daher vollständig ausgefüllt an die zuständige Behörde übersandt werden.
    • Ein persönliches Erscheinen in der Behörde ist in der Regel nicht notwendig
    • Kein Onlinedienst möglich (in Berlin)
  • Rechtsbehelf

    • Widerspruch
  • Bemerkungen

    Text überprüft durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

  • Kurztext

    • Erlaubnis für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr / Gemeinschaftslizenz Erteilung
    • gewerbliche Durchführung von Transportleistungen mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t
    • erlaubnispflichtige Tätigkeit
    • Sicherheit und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens müssen nachgewiesen werden
    • Fachliche Eignung (IHK-Prüfung) des Unternehmers/Verkehrsleiters ist nachzuweisen
    • Persönliche Zuverlässigkeit ist nachzuweisen
    • zuständig: Genehmigungsbehörde am Betriebssitz des Unternehmens
  • Typisierung

    2/3
  • Status Bibliothekseintrag

    5

An wen muss ich mich wenden?

Genehmigungserteilung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.

Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen beim Landkreis, der kreisfreien Stadt oder der großen selbständigen Stadt.

Zuständige Abteilungen