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Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden und innerstaatlichen Personenkraftverkehr mit Omnibussen: Ausstellung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Der grenzüberschreitende Personenverkehr mit Kraftomnibussen erfordert eine Gemeinschaftslizenz, die von der zuständigen Stelle des Niederlassungsmitgliedstaats ausgestellt wurde. Die Lizenz wird auf den Namen des Verkehrsunternehmers für einen verlängerbaren Zeitraum von bis zu zehn Jahren ausgestellt, ist nicht übertragbar und enthält eine Seriennummer. In jedem Fahrzeug muss eine beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz mitgeführt werden. Die EU-Mitgliedstaaten können beschließen, dass die Gemeinschaftslizenz auch für die Beförderung im innerstaatlichen Verkehr gilt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Fach- und Sachkundenachweis
- Führungszeugnis (Belegart 0)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Wohnsitz- und Betriebsfinanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister
- Ausfertigungen des Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterliste bzw. der Vereinssatzung
- Gewerbeanmeldung
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personenschäden
- Fahrzeugnachweis
Soll eine zur Führung der Geschäfte bestellte Person eingesetzt bzw. bestimmt werden, sind folgende Unterlagen zusätzlich beizubringen:
- Geschäftsführungs-/Arbeitsvertrag (bzw. Eintrag ins Handelsregister) zwischen der bestellten Person und dem Unternehmer mit den darin enthaltenen Rechten und Pflichten einschließlich Kündigungsfristen.
- alleinige Zeichnungsberechtigung im Rahmen der arbeitsvertraglich geregelten Aufgaben (bspw. durch Vorlage entsprechender Vollmachten)
- Bankvollmacht über das Geschäftskonto
- Führungszeugnis (Belegart 0)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- Fach- und Sachkundenachweis
Welche Gebühren fallen an?
Vorkasse: NeinSpezielle Hinweise für - Stadt Bad PyrmontBitte bezahlen Sie die Gebühren bargeldlos .
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Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt
- Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- § 17 Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)
Bemerkungen
Text überprüft durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Typisierung
2/3
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.