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Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Leistungsbeschreibung
Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- wieder gefundener Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 6,00 €Vorkasse: NeinAufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im AuslandGebühr: 6,00 €Vorkasse: NeinEntsperren nach Wiederauffinden des elektronischen IdentitätsnachweisesWelche Fristen muss ich beachten?
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Rechtsgrundlage
Kurztext
Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Typisierung
2/3
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.