- Aktuelles
- Service
- Online Terminvergabe
- Online Service-Portal
- Ansprechpartner
- Lob & Tadel
- Datenschutz- beauftragter
- Seniorenbeirat
- Ämterlotsen
- Beirat für Menschen mit Behinderung
- Integrationsrat
- Arbeitskreis 27. Januar
- Rentenberatung
- Soziales Netzwerk
- Netzwerk Flüchtlingshilfe Bad Pyrmont
- Freiwilligen Agentur
- Barrierefreiheit
- Organisation
- Ortsrecht
- Themen
Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
Leistungsbeschreibung
Wer ein Reisegewerbe betreibt, muss grundsätzlich die Vorschriften des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) sowie des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage (NFeiertagsG) beachten. Eine Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe gilt für das Anbieten (Feilbieten) von Waren sowie für gastgewerbliche Tätigkeiten im Reisegewerbe. Außerdem gelten die Ausnahmebestimmungen für selbständige Gewerbetreibende, die andere Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs aufsuchen.
Weitere Ausnahmen müssen auf schriftlichen Antrag durch die zuständige Stelle ausdrücklich zugelassen werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ggf. Personalausweis oder Reisepass
- Handelsregisterauszug
- Reisegewerbekarte
- ggf. Unterlagen, die das Vorhaben dokumentieren
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.22.7 an.
Vorkasse: NeinWelche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Kurztext
Sonn- und Feiertagsausnahmen im Reisegewerbe bedürfen in bestimmten Fällen ausdrücklich der Genehmigung.
Urheber
List-ID 515 (Positivliste; Stand: 13.09.2018)
Typisierung
4
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der gewöhnliche Aufenthalt ist.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.