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Durchführung von Sammlungen Informationserteilung
Leistungsbeschreibung
Sammlungen sind in Niedersachsen weder erlaubnis- noch anzeigepflichtig.
Auskünfte und Bewertungen zu Spenden suchenden Organisationen gibt die zuständige Stelle.
Nach eigener Auskunft dokumentiert die zuständige Stelle in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 2.100 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere des humanitär-karitativen Bereichs. Auf dieser Basis beantwortet die zuständige Stelle gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kurztext
Sammlungen sind in Niedersachsen weder erlaubnis- noch anzeigepflichtig.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalTypisierung
4
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI)
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr A. FredeTechn. Mitarbeiter
- Frau B. Henneke
- Frau M. MehringMuseumsleiterin
- Frau C. OpitzBüroangestellte
- Herr W. Warnecke