An- und Verkauf von Flächen zu land- bzw. forstwirtschaftlichen Zwecken

  • Leistungsbeschreibung

    Der An- und Verkauf von Flächen zu landwirtschaftlichen bzw. forstwirtschaftlichen Zwecken wird von den Gemeinde- und Stadtverwaltungen durchgeführt.

  • Bemerkungen

    Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion; aktualisiert am 12.09.2011

  • Typisierung

    6

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende