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Straßenreinigung
Leistungsbeschreibung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Straßenreinigungssatzung
Typisierung
4
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr H. BöhnkeFachgebietsleiter Bauverwaltung und Technische Dienste
- Frau S. BütheBüroangestellte
- Herr P. DiedrichLeiter Bauhof
- Herr Dipl.-Ing. F. HenneckeTechn. Angestellter
- Herr R. MeckeLeiter Kläranlage
- Frau C. Mikus
- Frau S. MoslerSachbearbeiterin
- Herr Dipl.-Ing. M. RaschkeBereichsleiter Abwasser
- Frau H. Richter-AprojanzTechn. Angestellte
- Frau S. Scheibner