- Aktuelles
- Service
- Online Terminvergabe
- Online Service-Portal
- Ansprechpartner
- Lob & Tadel
- Datenschutz- beauftragter
- Seniorenbeirat
- Ämterlotsen
- Beirat für Menschen mit Behinderung
- Integrationsrat
- Arbeitskreis 27. Januar
- Rentenberatung
- Soziales Netzwerk
- Netzwerk Flüchtlingshilfe Bad Pyrmont
- Freiwilligen Agentur
- Barrierefreiheit
- Organisation
- Ortsrecht
- Themen
Kind an einer Realschule anmelden
Leistungsbeschreibung
Die Realschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10. Die Schülerinnen und Schüler bekommen eine erweiterte Allgemeinbildung, die in allen Fächern über das Grundwissen hinausgeht. Das selbstständige Lernen und die Vermittlung verschiedener Lernmethoden stehen im Fokus. Im Rahmen der Berufsorientierung lernen die Schülerinnen und Schüler Berufe und Studiengänge kennen. Der Unterricht in der Realschule besteht aus Pflichtunterricht sowie aus Angeboten im Wahlpflichtunterricht und im wahlfreien Unterricht. Eine zweite Fremdsprache (in der Regel Französisch) wird als vierstündiger Wahlpflichtkurs ab dem 6. Schuljahrgang angeboten.
Die Realschule bietet im 9. und 10. Schuljahrgang einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsbildung, die Profile Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales sowie im gymnasialen Angebot eine Vorbereitung auf den Besuch der gymnasialen Oberstufe an.
Am Ende der 10. Klasse können folgende Abschlüsse erworben werden:
- Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
- Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
Erweiterter Sekundarabschluss I, der u. a. den Besuch der gymnasialen Oberstufe am Gymnasium, an einer Gesamtschule oder zum Besuch eines beruflichen Gymnasiums an einer Berufsschule berechtigt
Teaser
Wenn Sie ihr Kind nach der Grundschule an einer Realschule anmelden möchten, dann können Sie das direkt bei der (nächstgelegenen) Realschule tun.
Verfahrensablauf
Die Anmeldung an einer Realschule muss direkt bei der Realschule, die das Kind besuchen soll, abgegeben werden. Die Schulen haben hierfür feste Anmeldetermine. In Ausnahmefällen kann es sein, dass die Unterlagen auch mit der Post an die Schule geschickt werden können. Anmeldung im laufenden Schuljahr bei einem Schulformwechsel erfolgen in der Regel zum Halbjahr (pädagogische Gründe).
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Realschule, bei der Sie ihr Kind anmelden möchten.
Voraussetzungen
- Die Schülerin / der Schüler muss das 4. Schuljahr erfolgreich beendet haben (Ausnahme: Das Kind hat die 4. Klasse schon wiederholt. Dann rückt es in Jg. 5 auf).
Die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen ihr Kind in der Realschule angemeldet haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Verpflichtend:
- Anmeldeformular der aufnehmenden Realschule. Das Formular kann man sich in der Schule vorher abholen oder man bekommt es direkt, wenn man zur Anmeldung kommt. In der Regel kann man das Formular auch von der Homepage der Schule oder des Schulträgers herunterladen.
- Zeugnis vom 1. Halbjahr des 4. Schuljahrgangs und danach das Zeugnis des 2. Halbjahres des 4. Schuljahrgangs.
- Impfpass oder ärztliche Bescheinigung (Masernschutz)
- ggf. Feststellungsbescheid über sonderpädagogischen Förderbedarf
ggf. Vollmacht eines Erziehungsberechtigten für den anderen
nach Rücksprache mit der Schule:
ggf. Protokolle der Beratungsgespräche in der Grundschule (nicht verpflichtende Teilnahme an Gesprächen in GS, d.h. ggf. mitbringen) ggf. Passfoto des Kindes für die Schulakte ggf. Schwimmabzeichen ggf. Geburtsurkunde des Kindes ggf. Meldebescheinigung ggf. Sorgerechtsbescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
Für die Anmeldung selbst fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anmeldefristen der einzelnen aufnehmenden Schule müssen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
Keine Bearbeitungsdauer, die Anmeldung erfolgt direkt in der Schule.
Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG), insb. §9
- Runderlass Die Arbeit in der Realschule
- Runderlass Die Arbeit in der Grundschule
- Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemeinbildenden Schulen
- Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen allgemeinbildender Schulen
Anträge / Formulare
- Die Schulen halten die erforderlichen Anmeldeformulare vor.
- Onlineverfahren möglich: ggf. möglich – z. B: pandemiebedingt (z. B. Download der Anmeldeunterlagen)
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Was sollte ich noch wissen?
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Websites des Niedersächsischen Kultusministeriums.
Bemerkungen
Der Übergang von einer anderen weiterführenden Schulform an die Realschule (z. B. Hauptschule an Realschule, Gymnasium an Realschule usw.) ist nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
Die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers an die Realschule nach Umzug (z.B. nach Bundeslandwechsel oder nach Wechsel des Einzugsgebietes) ist nicht Teil der Leistungsbeschreibung.
Kurztext
- Allgemeinbildende Schulen: Aufnahme in die Realschule
- Anmeldung findet direkt in der Realschule statt.
- Die Eltern entscheiden, an welcher Schule sie ihr Kind anmelden.
- Es gibt feste Anmeldetermine, die von der Schule festgelegt werden.
- In der Grundschule beraten die Lehrkräfte die Eltern zweimal im 4. Schuljahr, welche weiterführende Schule am besten für das Kind geeignet ist.
- Es gibt eine Informationsveranstaltung in der Grundschule am Ende des 3. Schuljahrgangs oder zu Beginn des 4. Schuljahrgangs über die weiterführenden Schulen.
- Zuständig für die Anmeldung sind die Eltern.
- Der Schulträger legt fest, ob es Einzugsbereiche gibt.
- Gibt es nur eine Realschule im Schulbezirk, dann gibt es keine Wahlfreiheit, d. h. das Kind kann nur an diese Realschule gehen
- Alternativ kann auch eine Oberschule, Hauptschule, Gesamtschule oder ein Gymnasium gewählt werden.
Typisierung
4
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich für individuelle Fragen an die für Sie zuständige Schule.