Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

  • Leistungsbeschreibung

    Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • ausgefülltes amtliches Antragsformular
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    • Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
    • Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
    • Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
  • Typisierung

    4

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

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