Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner der EU-DLR für die Unterstützung der einfachen Abwicklung von Verwaltungsverfahren nutzen

  • Leistungsbeschreibung

    Als Teil eines europaweiten Netzwerks ermöglichen Ihnen die Einheitlichen Ansprechpartner einen einfachen Zugang zu Verwaltungen und Behörden.
    Die Einheitlichen Ansprechpartner helfen Ihnen,

    • wenn Sie unternehmerisch im Bereich der EU-DLR in Deutschland tätig werden wollen oder
    • wenn Sie sich Ihre reglementierte berufliche Qualifikation formal anerkennen lassen wollen.

    Die Einheitlichen Ansprechpartner informieren Sie über:

    • Antragstellung und erforderliche Unterlagen,
    • zuständige Stellen,
    • Kosten und
    • Dauer des Verwaltungsverfahrens.

    Die Einheitlichen Ansprechpartner übernehmen für Sie auch die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren. Sie nehmen Ihren Antrag entgegen und leiten diesen an die zuständigen Behörden weiter. Sie ersparen sich dadurch Behördengänge.
    Das Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner besteht aus Internet-Portalen und persönlichen Ansprechpartnern.

    Hinweis:
    Wenn Sie in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) unternehmerisch oder beruflich tätig werden wollen, finden Sie den passenden Einheitlichen Ansprechpartner auf der Internetseite der EU-Kommission.

  • Teaser

    Wenn Sie unternehmerisch oder beruflich in Deutschland tätig werden wollen, informieren Sie die einheitlichen Ansprechpartner über rechtliche Anforderungen und helfen Ihnen, Verwaltungsverfahren schnell und einfach online abzuwickeln.

  • Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Service der Einheitlichen Ansprechpartner nutzen wollen, müssen Sie sich an die regional zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner in dem jeweiligen Bundesland wenden, in dem Sie Ihr Vorhaben durchführen möchten:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Einheitlichen Ansprechpartners des für Sie relevanten Bundeslandes.
    • Dort können Sie die für Ihr Vorhaben notwendigen Verwaltungsverfahren ermitteln. Dafür stehen in der Regel Suchfunktionen und/oder elektronische Assistenten zur Verfügung.
    • Anschließend werden Sie zu den entsprechenden Onlineverfahren geleitet.
  • Voraussetzungen

    Den Service der Einheitlichen Ansprechpartner können nutzen:

    • Dienstleister,
    • Unternehmen,
    • Gründende und
    • Personen, die sich ihre reglementierte Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen

    aus

    • der Bundesrepublik Deutschland,
    • einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder
    • einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), zur Zeit
      • Island,
      • Liechtenstein oder
      • Norwegen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrem konkreten Vorhaben ab.

    Hinweis:
    Nähere Informationen finden Sie bei der elektronischen Antragstellung auf dem Dienstleistungsportal der zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr ist variabel und wird in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten der entsprechenden Verfahren und Formalitäten stehen (Art. 13 Abs. 2 EU-DLR). Die Höhe der Kosten hängt von dem konkreten Verfahren ab.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Fristen hängen vom jeweiligen Verfahren ab und sind den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen zu entnehmen

    Hinweis:
    Die Frist beginnt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
     

  • Bearbeitungsdauer

    • für die Bereitstellung von Informationen:
      • auf den Internetportalen: sofort
      • Anfragen per E-Mail: in der Regel bis zu 3 Tage, soweit die Unterlagen vollständig vorliegen
    • für die Bearbeitungsdauer der Verfahren:
      • Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Verfahren und den dafür zuständigen Behörden ab. Sie finden diese in den Beschreibungen der Verfahren.
  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Formulare vorhanden: Ja, dies kann jedoch aufgrund unterschiedlicher Verfahren variieren.

    Schriftform erforderlich: Ja, dies kann jedoch aufgrund unterschiedlicher Verfahren variieren.

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

  • Rechtsbehelf

    keine

  • Kurztext

    Die nachstehenden Punkte gelten für das Verfahren der EU-DLR:

    • Verwaltungsverfahren über eine einheitliche Stelle Abwicklung
    • Verwaltungsverfahren ohne Behördengänge einfacher und schneller online erledigen
    • den Service der einheitlichen Ansprechpartner können nutzen:
      • Dienstleister
      • Unternehmen
      • Gründer
      • Personen, die sich ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen
    • Informationen über:
      • Antragstellung, Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen,
      • zuständige Stellen,
      • Kosten und
      • Dauer des Verwaltungsverfahrens
    • Auskunft durch: einheitlichen Ansprechpartnern (EA)
    • Beantragung über: einheitliche Ansprechpartner (EA) können mit der kompletten Abwicklung von Verwaltungsverfahren beauftragt werden
      • verschiedene Kontaktmöglichkeiten:
        • EA-Online-Portale
        • EA-Webseiten
        • telefonische Ansprechpartner
        • E-Mail
    • zuständig: Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner
      • Koordinierung: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
         
  • Typisierung

    2/3

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Abteilungen