Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Pyrmont

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor.



  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Meldeschein
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies zu melden.

  • Typisierung

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An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.

Zuständige Abteilungen