Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 1.83.5 "Gewerbegebiet beiderseits der Waldecker Straße"


Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Pyrmont hat in seiner Sitzung am 22.10.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1.83.5 „Gewerbegebiet beiderseits der Waldecker Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a BauGB beschlossen. Er hat gleichzeitig den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gefasst. Die Beschlüsse werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Geltungsbereich:

Der rd. 0,8 ha große räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1.83.5 „Gewerbegebiet beiderseits der Waldecker Straße“ liegt am südlichen Stadtrand des Stadtteils Oesdorf im Bereich der Einmündung der Waldecker Straße in die Bahnhofstraße. Es handelt sich um den bestehenden Standort des Lebensmittel-Discounters Lidl. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus dem beigefügten Kartenausschnitt.


Ziele und Zwecke:

Allgemeines Ziel des Bebauungsplans ist die städtebauliche Neuordnung der rechtsgültigen Bebauungspläne Nr.1.83.4 und Nr.1.83.1, um einen Lebensmittel-Discounter mit einer Verkaufsfläche von max. 1.540 m² an Stelle des existierenden Lidl-Marktes planungsrechtlich zu ermöglichen.

Allgemeiner Zweck des Bebauungsplans ist eine Verkaufsflächenerweiterung und Modernisierung des Lidl-Marktes zur Anpassung an aktuelle Marktbedingungen und zur langfristigen Absicherung des Nahversorgers an dem Standort.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt von

Montag, den 24. März 2025 bis einschließlich Freitag, den 25. April 2025

durch Bereitstellung des Vorentwurfs des Bebauungsplans Nr. 1.83.5 „Gewerbegebiet beiderseits der Waldecker Straße“, der Begründung und ergänzender Gutachten auf der Internetseite der Stadt Bad Pyrmont  (Bereich „Themen“/ „Stadtplanung, Bauen, Wohnen & Gewerbe“/ „Stadtplanung“/ „Beteiligungsverfahren für aktuelle Bauleitplanungen der Stadt Bad Pyrmont“).

https://www.stadt-badpyrmont.de/themen/stadtplanung-bauen-wohnen-gewerbe/stadtplanung/beteiligungsverfahren/

Ergänzend dazu können die Unterlagen, die Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung sind, im Rathaus der Stadt Bad Pyrmont, Foyer, Rathausstraße 1, 31812 Bad Pyrmont während der Dienststunden:

            montags-freitags:                                           freitags auch:
            08:00 - 12:30 Uhr                                          14:00 - 16:30 Uhr

eingesehen werden.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die bauliche Entwicklung im Plangebiet in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

In Bezug auf § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Während der o.a. Frist besteht Gelegenheit, sich zu der Planung durch elektronische Medien (bauplanung@stadt-pyrmont.de), schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu äußern.

Hinweis:

Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG). Auf schriftliches Verlangen des Einwenders werden Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht, soweit diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

 

Bad Pyrmont, den 12.03.2025

STADT BAD PYRMONT
DER BÜRGERMEISTER