Cannabis-Konsum mit Grenzen – Land setzt Regeln und Bußgelder fest 


Seit 01. Juli 2024 gilt in Deutschland das Konsumcannabisgesetz in der aktuellen Fassung. Für Niedersachsen ist jetzt im Erlasswege eine Bußgeldkatalog in Kraft getreten, der eine landeseinheitliche Praxis bei der Verfolgung von Verstößen gegen das Gesetz gewährleisten soll. Verfolgungsbehörden sind die Städte und Gemeinden. Der Katalog soll den Kommunen als Richtlinie dienen. Diese Bußgelder sind bei vorsätzlichen Verstößen vorgesehen:

  • Konsum von Cannabis in Gegenwart Minderjähriger: 20 bis 1.000 Euro
  • Konsum von Cannabis in Schulen, Kitas, anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen, in öffentlich zugänglichen Sportstätten, auf Kinderspielplätzen oder in Sichtweite dieser Orte*: 20 bis 500 Euro
  • Konsum von Cannabis in Fußgängerzonen von 07.00 – 20.00 Uhr: 20 bis 500 Euro
  • Besitz von mehr als 50 Gramm bis 60 Gramm Cannabis: 50 bis 1.000 Euro
  • Besitz von mehr als 30 Gramm Cannabis an einem anderen Ort als dem Wohnort: 250 bis 1.000 Euro
  • Werbung und Sponsoring für Cannabis: 150 bis 15.000 Euro

*Sichtweite ist ab 100 m Entfernung zum Eingang der Einrichtungen nicht mehr gegeben lt. Gesetz 

Bei fahrlässigen Verstößen wird der Verstoß maximal mit der Hälfte des Höchstbetrags geahndet. 

Die Stadt Bad Pyrmont möchte die NutzerInnen hiermit über die bestehenden Regelungen informieren, um Ordnungswidrigkeitenverfahren zu vermeiden.