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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.69.0 „Oesdorfer Kirche“
Der Ausschuss für Bauen, Klima- und Umweltschutz der Stadt Bad Pyrmont hat in seiner Sitzung am 03.04.2025 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.69.0 „Oesdorfer Kirche“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a BauGB beschlossen. Er hat gleichzeitig den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gefasst. Die Beschlüsse werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Geltungsbereich:
Der rd. 1.374 m2 große räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.69.0 „Oesdorfer Kirche“ liegt zentral im Stadtteil Oesdorf westlich der Schellenstraße. Im östlichen Bereich befindet sich das ehemalige Pfarr- und Gemeindehaus der Ev.-luth. Kirchengemeinde, im nordwestlichen Bereich eine ehemalige Druckerei. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus dem beigefügten Kartenausschnitt.

Ziele und Zwecke:
Allgemeines Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung des ehemaligen Pfarr- und Gemeindehauses der Ev.-luth. Kirchengemeinde. Angestrebt ist eine Nutzungsänderung des auf der Fläche befindlichen Gebäudes zugunsten einer Wohnnutzung. Durch eine Anpassung der Baugrenzen soll für das hinterliegende Grundstück eine potenzielle zukünftige städtebauliche Neuordnung und Nachverdichtung bereits vorausschauend berücksichtigt werden.
Allgemeiner Zweck des Bebauungsplans ist es, einen Beitrag zur Deckung des anhaltenden Wohnraumbedarfs zu leisten und die Förderung von Maßnahmen der Innenentwicklung zu unterstützen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt von
Montag, den 05. Mai 2025 bis einschließlich Dienstag, den 03. Juni 2025
durch Bereitstellung des Vorentwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.69.0 „Oesdorfer Kirche“ und der Begründung auf der Internetseite der Stadt Bad Pyrmont (Bereich „Themen“/ „Stadtplanung, Bauen, Wohnen & Gewerbe“/ „Stadtplanung“/ „Beteiligungsverfahren für aktuelle Bauleitplanungen der Stadt Bad Pyrmont“).
Ergänzend dazu können die Unterlagen, die Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung sind, im Rathaus der Stadt Bad Pyrmont, Foyer, Rathausstraße 1, 31812 Bad Pyrmont während der Dienststunden:
montags-freitags: freitags auch:
08:00 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:30 Uhr
eingesehen werden.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die bauliche Entwicklung im Plangebiet in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
In Bezug auf § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Während der o.a. Frist besteht Gelegenheit sich zu der Planung durch elektronische Medien (bauplanung@stadt-pyrmont.de) schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu äußern.
Hinweis:
Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG). Auf schriftliches Verlangen des Einwenders werden Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht, soweit diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Bad Pyrmont, den 22.04.2025
STADT BAD PYRMONT
DER BÜRGERMEISTER