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Herbstzeit = Laubzeit!
Zum Herbstbeginn möchte die Stadt wiederum die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer auf die besonderen Herausforderungen durch den Laub- und Obstfall von Grundstücken auf öffentlichen Straßen und Gehwegen hinweisen, die auch mit besonderen Pflichten verbunden sind:
„Reinigungspflichtig sind die Eigentümer der an die Gehwege angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke. Dabei ist es unerheblich, ob die Gehwege befestigt oder unbefestigt sind. Sind Gehwege nicht vorhanden, ist mind. ein 1 m breiter Streifen beiderseits der Fahrbahn zu reinigen. Die Reinigungspflicht umfasst die Beseitigung von Schmutz, Unkraut, Gras, Moos, Laub und Unrat. Die Gossen sind von Kehrgut freizuhalten. Tritt im Laufe des Tages eine besondere Verunreinigung ein, so ist diese unverzüglich zu entfernen. Gleiches gilt für Gefahrenquellen.“
(Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Pyrmont vom 28.10.2019)