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Rats-Beschlüsse über die Jahresabschlüsse 2021 der Stadt Bad Pyrmont sowie des Bauhofs der Stadt Bad Pyrmont
Der Rat der Stadt Bad Pyrmont hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 folgende Beschlüsse über die Jahresabschlüsse 2021 der Stadt Bad Pyrmont sowie des Bauhofs der Stadt Bad Pyrmont gefasst:
I. Jahresabschluss 2021 Stadt Bad Pyrmont
1) Der Jahresabschluss der Stadt Bad Pyrmont für das Haushaltsjahr 2021 wird gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 in Verbindung mit § 129 Abs. 1 NKomVG festgestellt.
2) Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 in Verbindung mit § 129 Abs. 1 NKomVG wird dem Bürgermeister für das Haus- haltsjahr 2021 vorbehaltlos Entlastung erteilt.
3) Der anteilige Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses 2021 der Stadt Bad Pyrmont in Höhe von 2.754.661,70 € wird mit dem bisherigen kumulierten Defizit verrechnet und gleicht dieses aus. Der weitere anteilige Jahresüberschuss in Höhe von 1.473.212,93 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2022 vorge- tragen und gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
4) Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2021 der Stadt Bad Pyrmont in Höhe von 70.660,50 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2022 vorgetragen und gemäß § 110 Abs. 7 in Verbin- dung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
II. Jahresabschluss 2021 Bauhof der Stadt Bad Pyrmont
1) Der Jahresabschluss des Bauhofes der Stadt Bad Pyrmont für das Haushaltsjahr 2021 wird gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 in Verbindung mit § 129 Abs. 1 NKomVG sowie § 4 KomEinrVO festgestellt.
2) Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 in Verbindung mit § 129 Abs. 1 NKomVG wird dem Bürgermeister für das Haus- haltsjahr 2021 vorbehaltlos Entlastung erteilt.
3) Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses 2021 des Bauhofes in Höhe von 245.382,68 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2022 vorgetragen und gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
4) Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2021 des Bauhofes in Höhe von 25.090,43 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2022 vorgetragen und gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit gemäß § 129 Abs. 2 NKomVG öffentlich bekannt gemacht.
Die Jahresabschlüsse 2021 der Stadt Bad Pyrmont und des Bauhofes der Stadt Bad Pyrmont sowie der um die Stellungnahme des Bürgermeisters ergänzte Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Bad Pyrmont liegen gemäß §§ 129 Abs. 2 und 156 Abs. 4 NKomVG ab dem 04.11.2024 an 7 Tagen zur Einsichtnahme im Rathaus Bad Pyrmont, Rathausstraße 1, Fachgebiet Finanzen und Beteiligungen, Zimmer 419, während der Dienststunden öffentlich aus.
Bad Pyrmont, 30.10.2024
Der Bürgermeister
i. V.