Jahresabschluss der Entsorgung Bad Pyrmont AöR 2023


Gemäß § 29 Abs. 1 der Verordnung über Kommunale Anstalten (KomAnstVO) vom 18.10.2013 werden die nachstehenden Beschlüsse zum Jahresabschluss 2023 der Entsorgung Bad Pyrmont AöR bekanntgemacht:

 

I.   Beschluss des Verwaltungsrates der Entsorgung Bad Pyrmont AöR vom 12.06.2024

  1. Der Jahresabschluss 2023 wird gemäß § 145 Abs. 3 Ziffer 4 NKomVG in Verbindung mit § 6 Abs. 3 h der Unternehmenssatzung auf der Grundlage des Prüfberichtes der Rational Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, für das Haushaltsjahr 2023 festgestellt.
  2. Von dem Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 18.961,23 € werden 0 € als Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Bad Pyrmont ausgeschüttet. Das Jahresergebnis in Höhe von 18.961,23 wird stattdessen auf das Haushaltsjahr 2024 vorgetragen und in die Erneuerungsrücklage gemäß § 9 Abs. 2 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 der KomAnstVO eingestellt.
  3. Dem Vorstand der Entsorgung Bad Pyrmont AöR im Haushaltsjahr 2023 bestehend aus
    - Herrn StR. Hans-Joachim Böhnke
    - Herrn EStR. Guido Sievers
    wird Entlastung erteilt.


II.  Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Der Jahresabschluss der kommunalen Entsorgungsanstalt Bad Pyrmont, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechtes, zum 31.12. 2023 wurde im Auftrag des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Bad Pyrmont von der Rational Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, geprüft. Der testierte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 vom 29.04.2024 enthält den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.


III.   Bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Bad Pyrmont über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses der Entsorgung Bad Pyrmont AöR für das Haushaltsjahr 2023

Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Bad Pyrmont über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses der Entsorgung Bad Pyrmont AöR für das Haushaltsjahr 2023 vom 15.05.2024 gemäß § 27 Abs. 3 Satz 2 der KomAnstVO liegt ebenfalls vor.


Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Erfolgsübersicht der Entsorgung Bad Pyrmont AöR liegen gemäß § 29 Abs. 2 der KomAnstVO nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an 7 Tagen im Rathaus der Stadt Bad Pyrmont, Rathausstraße 1, 31812 Bad Pyrmont, Zimmer 426, während der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Vereinbarung öffentlich aus.


Bad Pyrmont, 13.06.2024

Entsorgung Bad Pyrmont AöR
- Der Vorstand -