Böllerverbot zum Jahreswechsel in Teilen der Innenstadt 


Die Stadt hat zum Schutz der Bausubstanz und aus Gründen des Umweltschutzes auch in diesem Jahr ein sogenanntes Böllerverbot erlassen: Im Zeitraum vom 31.12.2024 (Silvester), 18:00 Uhr, bis Neujahrmorgen (01.01.2025), 10:00 Uhr, sind das Mitführen sowie das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 in Teilen des Stadtgebiets verboten. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Raketen und Batterien, Böller, Feuerräder, bengalischer Feuer, Bodenwirbel und Feuertöpfe, die grundsätzlich ab dem 28. bis 31.12. eines jeden Jahres an Personen ab dem 18. Lebensjahr verkauft werden dürfen.

Böllern belastet die Umwelt, verschreckt Kinder und Menschen, die mit dem lauten Knallen traumatische Kriegserlebnisse verbinden und birgt die permanente Gefahr in sich, durch Querschläger erhebliche Personen- und Sachschäden anzurichten. Daher lautet der Appell der Stadt, den Kauf von Feuerwerkskörpern gut zu überdenken und möglichst davon abzusehen bzw. auf ein geringes Maß zurückzuführen. Achten Sie bei einem Kauf zudem auf das Vorhandensein der vorgeschriebenen CE-Kennzeichnung und der Registrierungsnummer und verzichten Sie in jedem Fall auf den Kauf von Billigprodukten im Internet, sogenannten Polenböllern!

Minderwertige oder fehlgeleitete Feuerwerkskörper führen in jedem Jahr zu unnötige Einsätze der Sanitätsdienste, des medizinischen Personals in Kliniken aber auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Feuerwehren bei der Versorgung verletzter Personen und der Bekämpfung von Bränden.

Und: Jeder Böller, der nicht abgebrannt wird, hilft auch, unsere Stadt frei von Luftbelastungen und Müll zu halten.

Gemeinsam mit dem Polizeikommissariat wird das städtische Ordnungsamt zum Jahreswechsel die Einhaltung des Böllerverbots in der Innenstadt kontrollieren.

Neben dem Geltungsbereich des Böllerverbots bestehen im Übrigen weitere gesetzliche Vorgaben, die das Böllern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen, Kinderheimen und besonders brandempfindlichen Bauten oder Anlagen (z. B. Fachwerkhäusern) verbieten.