Straßen- und Gehwegreinigung


Durch den herbstlichen Laubfall und heruntergefallenem Obst auf öffentlichen Straßen und Gehwegen können in dieser Jahreszeit besondere Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer entstehen.
Die Stadt Bad Pyrmont bittet daher alle Eigentümer eindringlich, ihrer Reinigungs­pflicht nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Pyrmont vom 19.12.2002 nachzukommen:

Reinigungspflichtig sind die Eigentümer der an die Gehwege angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke. Dabei ist es unerheblich, ob die Gehwege befestigt oder unbefestigt sind. Sind Gehwege nicht vorhanden, ist mind. ein 1 m breiter Streifen beiderseits der Fahrbahn zu reinigen. Die Reinigungspflicht umfasst die Beseitigung von Schmutz, Unkraut, Gras, Moos, Laub und Unrat. Die Gossen sind von Kehrgut freizuhalten. Tritt im Laufe des Tages eine besondere Verun­reinigung ein, so ist diese unverzüglich zu entfernen. Gleiches gilt für Gefahren­quellen.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen die Reinigungs­pflichten, sei es vorsätzlich oder fahrlässig, eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die eine Geldbuße nach sich ziehen kann. 

Bad Pyrmont, 18.09.2023

STADT BAD PYRMONT
Der Bürgermeister