Jahresabschlüsse 2020 der Stadt Bad Pyrmont sowie des Bauhofs der Stadt Bad Pyrmont


Der Rat der Stadt Bad Pyrmont hat in seiner Sitzung am 12.10.2023 folgende Beschlüsse über die Jahresabschlüsse 2020 der Stadt Bad Pyrmont sowie des Bauhofs der Stadt Bad Pyrmont gefasst:

I.          Jahresabschluss 2020 Stadt Bad Pyrmont

  1. Der Jahresabschluss der Stadt Bad Pyrmont für das Haushaltsjahr 2020 wird gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 in Verbindung mit § 129 Abs. 1 NKomVG festgestellt.
  2. Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 in Verbindung mit § 129 Abs. 1 NKomVG wird dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2020 vorbehaltlos Entlastung erteilt.
  3. Der Jahresfehlbetrag 2020 in Höhe von 602.593,24 € wird in den Ergebnisvortrag aus Vorjahren verbucht.

II.        Jahresabschluss 2020 Bauhof der Stadt Bad Pyrmont

  1. Der Jahresabschluss des Bauhofes der Stadt Bad Pyrmont für das Haushaltsjahr 2020 wird gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 in Verbindung mit § 129 Abs. 1 NKomVG sowie § 4 KomEinrVO festgestellt.
  2. Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 in Verbindung mit § 129 Abs. 1 NKomVG wird dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2020 vorbehaltlos Entlastung erteilt.
  3. Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses 2020 des Bauhofes in Höhe von 155.193,17 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2021 vorgetragen und gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
  4. Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2020 des Bauhofes in Höhe von 53.448 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2021 vorgetragen und gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit gemäß § 129 Abs. 2 NKomVG öffentlich bekannt gemacht.

Die Jahresabschlüsse 2020 der Stadt Bad Pyrmont und des Bauhofes der Stadt Bad Pyrmont sowie der um die Stellungnahme des Bürgermeisters ergänzte Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Bad Pyrmont liegen gemäß §§ 129 Abs. 2 und 156 Abs. 4 NKomVG ab dem 16.11.2023 an 7 Tagen zur Einsichtnahme im Rathaus Bad Pyrmont, Rathausstraße 1, Fachgebiet Finanzen und Beteiligungen, Zimmer 419, während der Dienststunden öffentlich aus.

Bad Pyrmont, 13.11.2023

Der Bürgermeister