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Jahresabschluss der Entsorgung Bad Pyrmont AöR 2022
Gemäß § 29 Abs. 1 der Verordnung über Kommunale Anstalten (KomAnstVO) vom 18.10.2013 werden die nachstehenden Beschlüsse zum Jahresabschluss 2022 der Entsorgung Bad Pyrmont AöR bekanntgemacht:
I. Beschluss des Verwaltungsrates der Entsorgung Bad Pyrmont AöR vom 22.06.2023
- Der Jahresabschluss 2022 wird gemäß § 145 Abs. 3 Ziffer 4 NKomVG in Verbindung mit § 6 Abs. 3 h der Unternehmenssatzung auf der Grundlage des Prüfberichtes der Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft (GPP), Bremen, für das Haushaltsjahr 2022 festgestellt.
- Von dem Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 363.700,39 € werden 250.000 € als Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Bad Pyrmont ausgeschüttet.
- Der Restbetrag in Höhe von 113.700,39 € wird auf das Haushaltsjahr 2023 vorgetragen und in die Erneuerungsrücklage gemäß § 9 Abs. 2 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 der KomAnstVO eingestellt. Die auszuzahlende Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 250.000 € soll zum 01.10.2023 fällig sein.
- Dem Vorstand der Entsorgung Bad Pyrmont AöR im Haushaltsjahr 2022 bestehend aus
- Herrn StR. Hans-Joachim Böhnke
- Herrn EStR. Guido Sievers
wird Entlastung erteilt.
II. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Der Jahresabschluss der kommunalen Entsorgungsanstalt Bad Pyrmont, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechtes, zum 31.12. 2022 wurde im Auftrag des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Bad Pyrmont von der Göken, Pollak und Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, geprüft. Der testierte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 vom 23.05.2023 enthält den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
III. Bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Bad Pyrmont über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses der Entsorgung Bad Pyrmont AöR für das Haushaltsjahr 2022
Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Bad Pyrmont über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses der Entsorgung Bad Pyrmont AöR für das Haushaltsjahr 2022 vom 07.06.2023 gemäß § 27 Abs. 3 Satz 2 der KomAnstVO liegt ebenfalls vor.
Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Erfolgsübersicht der Entsorgung Bad Pyrmont AöR liegen gemäß § 29 Abs. 2 der KomAnstVO nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an 7 Tagen im Rathaus der Stadt Bad Pyrmont, Rathausstraße 1, 31812 Bad Pyrmont, Zimmer 426, während der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Vereinbarung öffentlich aus.
Bad Pyrmont, 29.06.2023
Entsorgung Bad Pyrmont AöR
- Der Vorstand -