Kinderreisepass wird abgeschafft


Aufgrund einer Gesetzesänderung wird der Kinderreisepass abgeschafft. Ab Januar 2024 brauchen auch Kinder unter 12 Jahren, sobald sie ins außereuropäische Ausland reisen, einen elektronischen Reisepass mit Chip. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis.

Der elektronische Reisepass/Personalausweis für Kinder bietet den Vorteil einer längeren Gültigkeitsdauer von 6 Jahren statt bisher 1 Jahr. Das Dokument wird über die Bundedruckerei erstellt, nicht vor Ort – wie es bislang bei Kinderreisepässen üblich war.

Sie können den aktuellen Kinderreisepass weiter bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer nutzen. Nach dem 31. Dezember 2023 können Sie Kinderreisepässe jedoch nicht mehr verlängern.

 Die Gebühren betragen 

für elektronische Reisepässe:

37,50 € für Personen bis 24 Jahren

60,00 € für Personen ab 24 Jahren bis zum 31.12.2023

70,00 € für Personen ab 24 Jahren ab dem 01.01.2024

 für Personalausweise:

22,80 € für Personen bis 24 Jahren

37,00 € für Personen ab 24 Jahren