- Aktuelles
- Service
- Online Terminvergabe
- Online Service-Portal
- Ansprechpartner
- Lob & Tadel
- Datenschutz- beauftragter
- Seniorenbeirat
- Ämterlotsen
- Beirat für Menschen mit Behinderung
- Integrationsrat
- Arbeitskreis 27. Januar
- Rentenberatung
- Soziales Netzwerk
- Netzwerk Flüchtlingshilfe Bad Pyrmont
- Freiwilligen Agentur
- Barrierefreiheit
- Organisation
- Ortsrecht
- Themen
Satzung über die Entschädigung für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtliche Funktionsträger in der Freiwilligen Feuerwehr Bad Pyrmont
Aufgrund der §§ 10 und 11 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.10.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 21.06.2023, hat der Rat der Stadt Bad Pyrmont folgende Satzung über die Entschädigung für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtliche Funktionsträger in der Freiwilligen Feuerwehr Bad Pyrmont beschlossen:
§ 1
Aufwandsentschädigung
1. Als Ersatz für die mit der ehrenamtlichen Tätigkeit verbundenen Auslagen werden folgende monatliche Aufwandsentschädigungen gewährt:
Stadtbrandmeister 270,00 €
Stellv. Stadtbrandmeister 100,00 €
Ortsbrandmeister der Schwerpunktfeuerwehr 90,00 €
Stellv. Ortsbrandmeister der Schwerpunktfeuerwehr 45,00 €
Ortsbrandmeister der Stützpunktfeuerwehr 80,00 €
Stellv. Ortsbrandmeister der Stützpunktfeuerwehr 40,00 €
an alle übrigen Ortsbrandmeister 70,00 €
an alle übrigen stellv. Ortsbrandmeister 35,00 €
an die Gerätewarte
- der Schwerpunktfeuerwehr 80,00 €
- der Stützpunktfeuerwehren 50,00 €
- sonstige 30,00 €
Stadtausbildungsleiter 50,00 €
Stadtschulklassenbetreuer 30,00 €
Stadtatemschutzgerätewart 50,00 €
Stadtsicherheitsbeauftragter 30,00 €
Medienbeauftragter 30,00 €
Stadtjugendfeuerwehrwart 60,00 €
Stellv. Stadtjugendfeuerwehrwart 30,00 €
Sonstige Jugendfeuerwehrwarte 35,00 €
Sonstige stellv. Jugendfeuerwehrwarte 20,00 €
Zugführer 35,00 €
Stellv. Zugführer 25,00 €
Kleiderwart 35,00 €
Ausbilder auf Stadtebene 15,00 €
Orts-Schulklassenbetreuer 15,00 €
an die Atemschutzgerätewarte
- Schwerpunktfeuerwehr 50,00 €
- Stützpunktfeuerwehr Holzhausen 50,00 €
- Stützpunktfeuerwehren Baarsen und Hagen 30,00 €
- sonstige 20,00 €
Kinderfeuerwehrwarte 30,00 €
stellv. Kinderfeuerwehrwarte 15,00 €
Stadtgerätewart 50,00 €
2. Mit der Aufwandsentschädigung sind sämtliche Ansprüche auf Ersatz von Auslagen sowie des Verdienstausfalls abgegolten.
3. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr erhalten für die Durchführung von Brandsicherheitswachen eine Aufwandsentschädigung in Höhe des jeweils geltenden Mindestlohnes pro Person und Stunde.
Für die Absicherung von Gebäuden und Gebäudeteilen wird eine Aufwandsentschädigung pro Person und Stunde in Höhe von 15,00 € gewährt, an Sonn- und Feiertagen 25,00 €, zur Nachtzeit (22.00 – 06.00 Uhr) 25,00 €.
§ 2
Dauer der Zahlung der Aufwandsentschädigung
- Die Zahlung der Aufwandsentschädigung entfällt, wenn der Empfänger ununterbrochen länger als 3 Monate verhindert ist, seine Funktion wahrzunehmen, mit Ablauf des dritten auf den Beginn der Nichtwahrnehmung der Funktion folgenden Kalendermonats; Erholungsurlaub bleibt außer Betracht. Diese Regelung bezieht sich ausschließlich auf § 1 Ziffer 1.
- Nimmt ein Vertreter des Stadtbrandmeisters die Funktion ununterbrochen länger als drei Monate wahr, erhält er für die darüber hinausgehende Zeit ¾ der für den Stadtbrandmeister festgesetzten Aufwandsentschädigung. Die bisher an den Vertreter zu zahlende Aufwandsentschädigung ist anzurechnen.
- Die Regelung gilt entsprechend bei Verhinderung sonstiger ehrenamtlicher Funktionsträger.
§ 3
Höchstbeträge
Der gemäß § 12 Abs. 5 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) für Verdienstausfall vorgesehene Höchstbetrag wird auf 300,00 € wöchentlich oder 50,00 € täglich festgesetzt.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädigung für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtliche Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr vom 21.06.2018 außer Kraft.
Bad Pyrmont, 19.12.2023
STADT BAD PYRMONT
DER BÜRGERMEISTER