Sitzübergang im Rat der Stadt Bad Pyrmont


Frau Leonie Glahn-Ejikeme ist aus dem Rat der Stadt Bad Pyrmont auf eigenen Wunsch ausgeschieden. Nach § 44 Abs. 1 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) geht der frei gewordene Sitz nach § 38 Abs. 2 NKWG auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages über, auf den Frau Leonie Glahn-Ejikeme gewählt worden ist.

Aufgrund der Niederschrift über die Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses vom 15.09.2021 habe ich festgestellt, dass

Frau Jutta Ostermann, Wredestraße 2, 31812 Bad Pyrmont,

die nächste Ersatzperson ist.

Frau Jutta Ostermann hat den freigewordenen Sitz im Rat der Stadt Bad Pyrmont angenommen. Gemäß § 44 Abs. 6 NKWG und § 77 Abs. 1 Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) gebe ich den Sitzübergang hiermit öffentlich bekannt. Die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Bad Pyrmont beginnt allerdings nach § 51 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) frühestens mit der Feststellung des Rates zu Beginn der nächsten Sitzung, ob die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NKomVG vorliegen.

Bad Pyrmont, 10.08.2023

DER WAHLLEITER DER
STADT BAD PYRMONT