- Aktuelles
- Service
- Online Terminvergabe
- Online Service-Portal
- Ansprechpartner
- Lob & Tadel
- Datenschutz- beauftragter
- Seniorenbeirat
- Ämterlotsen
- Beirat für Menschen mit Behinderung
- Integrationsrat
- Arbeitskreis 27. Januar
- Rentenberatung
- Soziales Netzwerk
- Netzwerk Flüchtlingshilfe Bad Pyrmont
- Freiwilligen Agentur
- Barrierefreiheit
- Organisation
- Ortsrecht
- Themen
Änderung der Parkgebührenverordnung in Bad Pyrmont tritt am 24.04.23 in Kraft!
Am 15.12.2022 hatte der Rat der Stadt Bad Pyrmont die Änderung der Parkgebührenverordnung beschlossen. Aufgrund von Personal- und Lieferengpässen konnte der Beschluss jedoch bislang noch nicht in die Tat umgesetzt werden.
Am Montag nächster Woche wird nun die beauftragte Fachfirma die 13 städtischen Parkscheinautomaten sowie die 3 Parkscheinautomaten im - von den Stadtwerken bewirtschafteten - Parkhaus mit der notwendigen Hard- und Software umrüsten.
Ab dem 24.04.2023 gelten somit die Regelungen der neuen Parkgebührenverordnung, die für die Nutzer folgende wesentliche Änderungen beinhaltet:
- Die Gebührenhöhe wird einheitlich auf 1,00 € pro Stunde bei einer Parkhöchstzeit von 2 Stunden festgesetzt (bislang 0,50 € pro Stunde)
- Elektrisch betriebene Fahrzeuge, die im Sinne des §3 Elektromobilitätsgesetz (EMoG) privilegiert sind, sind von der Gebührenpflicht befreit; sie müssen mit dem E-Kennzeichen zugelassen sein! Auch für diese Fahrzeuge gilt die Parkhöchstdauer von 2 Stunden, wobei der Parkbeginn per Parkscheibe nachzuweisen ist
- Für den Zeitraum von 15 Minuten ist das Parken kostenlos. Es ist ein entsprechendes Parkticket an den Parkscheinautomaten zu lösen („Brötchentaste“) bzw. - im Bereich der Bewirtschaftung mittels Parkscheibe - diese bei Parkbeginn auszulegen